Platzordnung
Campingplatzordnungfür den Campingplatz Naabtal – Pielenhofen
Werte Gäste!
Wir begrüßen Sie recht herzlich auf unserem Campingplatz und wünschen Ihnen gute Erholung. Wir bitten Sie nachfolgende Punkte genau durchzulesen und in Ihrem Interesse einzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass jeder Besitzer eines Wohnwagens gegen Unfall, Hochwasser, Brand, Diebstahl, Hagel usw. versichert sein soll, da vom Platzhalter keine Haftung übernommen wird.
- Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerstbei der Anmeldung an. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.Vor dem Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bei der Anmeldung wieder ab.
- Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem Entgeltverzeichnis, das den nebenstehenden Aushang zu entnehmen ist, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.
- Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
- Den Weisungen der Verwaltung bzw. des Platzwartes muß Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
- Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden.
- Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
- Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter.
- Von 22 Uhr bis 7 Uhr ist unbedingt Nachtruhe einzuhalten. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren.
- Von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist Mittagsruhe. Radio und Kassettenrecorder sind in dieser Zeit auf Zeltlautstärke einzustellen. Rasenmähen und sonstige Arbeiten sind in dieser Zeit verboten. Während dieser Zeit soll nach Möglichkeit nicht mit dem Auto aus- oder eingefahren werden. Eltern sollen in dieser Zeit dafür sorgen, dass sich ihre Kinder etwas ruhiger verhalten.
- Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.
- Auf der Zufahrt zum Campingplatz und im Platz darf mit dem Auto nur Schritt gefahren werden. Motorräder und Mopeds dürfen nicht auf den Platz und müssen vor der Schranke abgestellt werden.
- Fußballspielen im Campingplatzgelände ist verboten. Benützen Sie bitte den zum Platz gehörenden Sportplatz.
- Der Lagerplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
- Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch die Verwaltung.
- Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
- Der Platz ist am Tag der Abreise bis 12 Uhr zu räumen.
- Wir sind bemüht auch bei extremen Witterungsbedingungen der Verkehrssicherheit innerhalb des Platzes zu genügen, müssen Sie jedoch bitten, Ihre eigene Sorgfalt walten zu lassen. Die Benützung der Anlagen, Wege und Nebenwege geschieht daher auf eigene Gefahr. Auch die Benützung der Naab (Bootfahren, Baden usw.) geschieht auf eigene Gefahr.
Familie Bach